Standard 2.9: Die Einsatzstelle informiert den zuständigen Träger zeitnah über interne Veränderungen und Entwicklungen, welche die Durchführung des Freiwilligendienstes und die Einhaltung der Qualitätsstandards betreffen. Dazu zählen insbesondere:
• ein Personalwechsel in der individuellen Begleitung und/oder fachlichen Anleitung der Freiwilligen,
• ein Wegfall oder eine substanzielle Änderung des Einsatz- und Aufgabenbereichs der Freiwilligen,
• sich abzeichnende Schwierigkeiten bei der Einhaltung der vereinbarten Arbeitszeit,
• Terminkollisionen der vereinbarten Bildungstage für die Freiwilligen mit den Einsatzplanungen der Einsatzstelle
• eine sich abzeichnende Zahlungsunfähigkeit der Einsatzstelle