Skip to main content

Allgemeine Informationen zur Servicestelle für Fördermittel und Fördermittelanträge

Die Servicestelle für Fördermittel und Fördermittelanträge informiert, berät und unterstützt gemeinnützige Vereine und Organisationen im Bereich der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung hinsichtlich Recherche zu der Finanzierung von Projektideen.

Projektmanager Björn Schorr

Tel. 0361 - 66 38 22 22
Fax. 0361 - 66 38 22 20
Mail. b.schorr[at]lkj-thueringen.de

Aktuelle Fördermöglichkeiten (kurzfristig)

Auwahl thüringenweite Förderung (jährlich)

Thüringer Staatskanzlei // Projektförderung // 15.10.

Im Rahmen der Projektförderung können neue Initiativen und bewährte Projekte mit Zuschüssen unterstützt werden.
Die Projektförderung erfolgt auf Grundlage der untenstehenden Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst.
Nach dieser Richtlinie können Zuwendungen für die Durchführung von Projekten in verschiedenen Förderbereichen gewährt werden. Projekte sind zeitlich befristete Vorhaben von überregionaler oder beispielgebender Bedeutung.

Hinweise und Hilfen zum Ausfüllen des Antrags auf Projektförderung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst finden Sie unten stehend.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Kulturabteilung unter der Telefonnummer 0361-57 32 14 711.

Weitere Informationen unter: Förderungen | Thüringer Staatskanzlei (staatskanzlei-thueringen.de)

Thüringer Staatskanzlei // Personalkosten // 30.06.

Das Land Thüringen fördert Personalkosten für Leitungskräfte bei kulturellen Verbänden mit überörtlicher oder vernetzender Wirkung oder sonstigen Trägern freier Kulturarbeit, die kulturpolitisch bedeutsame Maßnahmen durchführen. Es werden insbesondere Landesarbeitsgemeinschaften und die großen (Landes-) Verbände unterschiedlicher kultureller Sparten (Musik, Soziokultur, Freie Theater, Literatur, Bildende Kunst, Jugendkultur und Tanz), aber auch kulturelle Leuchtturmprojekte im ländlichen Raum unterstützt. Das Förderprogramm soll ein landesweites breitenkulturelles Netz sichern.

Weitere Informationen unter: Förderungen | Thüringer Staatskanzlei (staatskanzlei-thueringen.de)

Thüringer Staatskanzlei // Audiovisuelle Medienproduktionen // 15.03. & 15.10.

Die Thüringer Staatskanzlei trägt mit einer eigenen Förderrichtlinie dazu bei, audiovisuelle Medienkultur in Thüringen zu erhalten und zu stärken. Insbesondere soll sich Thüringen als Standort audiovisueller Medienproduktion, einschließlich der Kindermedien, weiter entwickeln können. Gegenstand der Förderung ist das kreative audiovisuelle Medienschaffen in allen Phasen der Entstehung und Verwertung einschließlich des Abspiels. Es schließt Filme, Games, VR/AR-, Fulldome- und andere audiovisuelle Darstellungsformen ein. Gefördert werden insbesondere frühe Projektentwicklungsphasen und so genannte schwierige Werke ohne wirtschaftliche Auswertungschance. Gefördert wird auch die Entwicklung von innovativen Medientechnologien in Thüringen, die zum Ziel haben, kreative Inhalte mittels audiovisueller Medien darzustellen.

Ziel der Förderung ist es,

  • die audiovisuelle Film- und Medienkultur in Thüringen, insbesondere der innovative bzw. experimentelle Charakter sowie die künstlerische Qualität von Werken Thüringer Filmschaffender zu fördern,
  • die kulturwirtschaftliche Entwicklung des Medienstandorts im Bereich Bewegtbild, insbesondere audiovisuelle Kindermedien und Nachwuchs, zu fördern,
  • die Wahrnehmbarkeit Thüringens als Standort audiovisueller Medienproduktion auch über die Landesgrenzen hinaus zu erhöhen,
  • die Förderung der Medienbildung, insbesondere der Filmbildung aller Generationen,
  • den kulturellen Erlebnisort Kino besonders im ländlichen Raum zu bewahren.

Weitere Informationen unter: Medienwirtschaft und -standortförderung | Thüringer Staatskanzlei (staatskanzlei-thueringen.de)

Auswahl bundesweite Förderung (jährlich)

Kulturstiftung des Bundes // Allgemeine Projektförderung // 31.01 & 31.07.

Allgemeine Projektförderung
für Projekte aus allen künstlerischen Sparten.

Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.

KEIN vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich. Mindestantragssumme 50.000 €.

Die Kulturstiftung des Bundes fördert keine bereits laufenden Projekte, sondern allein für die Zukunft ge-plante Vorhaben. Projektzeitraum über zwei Jahre. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internatio-nalen Kontext.
Weitere Informationen unter: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung.html

Fonds Soziokultur // Allgemeine Projektförderung // 02.05. & 02.11.

Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.

Mindestens 3.000 Euro - maximal 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80% des Gesamtbudgets des beantragten Projektes.

Weitere Informationen unter: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/allgemeine-projektfoerderung.html

Fonds Darstellende Künste // Programmförderung // verschiedene Fristen

Förderung herausragender Projekte aller Sparten der Darstellenden Künste. Antragsteller muss im Bereich des professionellen Freien Theaters oder Tanzes tätig sein, studentische Projekte werden nicht gefördert.

Förderangebote:

  • Rechercheförderung
  • Prozessförderung
  • Residenzförderung
  • Konzeptionsförderung
  • Netzwerk- und Strukturförderung

Weitere Informationen unter: Förderprogramme – Fonds Darstellende Künste (fonds-daku.de)

Deutscher Literatur Fond // Vermittlungs- und Autorenförderung // 30.09. & 31.01. & 31.05.

Die Arbeitsschwerpunkte des Deutschen Literaturfonds liegen in der Autoren- und Vermittlungsförderung.

Schriftstellerinnen und Schriftsteller können im Rahmen der Autorenförderung für ein bestimmtes literarisches Projekt ein Stipendium in Höhe von 3.000 Euro pro Monat für maximal ein Jahr beantragen.

Innerhalb der Vermittlungsförderung vergibt der Literaturfonds Projektzuschüsse für

  • Publikationsvorhaben deutschsprachiger Gegenwartsliteratur
  • Übersetzungen von Gegenwartsliteratur
  • überregional erscheinende literarische Zeitschriften
  • Symposien
  • überregionale Initiativen zur literarischen Rezeption sowie
  • die Sicherung von wichtigen literarischen Traditionen für die Gegenwart.

Sach- und Kunstbücher, Biographien und Drehbücher sind von der Förderung ausgeschlossen.

Weitere Informationen unter: Deutscher Literaturfonds | Förderung (deutscher-literaturfonds.de)

Initiative Musik // Programmförderung // 14.01. & 12.04. & 12.07. & 11.10.
Finanzielle Unterstützung für Musikproduktionen, Veröffentlichungen und Konzerttourneen für in Deutschland lebende Musiker:innen aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Heavy Metal und elektronische Musik.

Internationale Tourförderung
Finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten für Musiker:innen und Bands mit Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten (Showcases, Supporttouren, Presse- und Promoauftritten) im Ausland.

GO! Export
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten.

DO! Export
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft bei der Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen zur Vermarktung ihrer Künstler:innen im Ausland. Das Programm befindet sich aktuell in der Pilotphase.
Unterstützung für Projekte und Formate, die auf den Aufbau und die Entwicklung von Netzwerken und nachhaltigen Rahmenbedingungen für Künstler:innen und die Popularmusik in Deutschland zielen.

Weitere Informationen unter: Förderprogramme u.a. für Pop, Rock, Jazz - Initiative Musik (initiative-musik.de)