Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen zur Arbeit in der Einsatzstelle zusammengefasst. Ausführliche und umfangreiche Informationen zum Freiwilligendienst nach Schlagwörtern sortiert findest du in der Übersicht Wichtig zu wissen!.
Jede*r Freiwillige sollte einen Arbeitsplatz in der Einsatzstelle besitzen. Dazu gehören alle notwendigen Materialien, wie zum Beispiel Telefon, PC etc. Niemand sollte den persönlichen Laptop oder das Handy für die Arbeit nutzen müssen.
Wenn dir während der Arbeitszeit ein Unfall passiert, ist das ein Arbeitsunfall. Deine Einsatzstelle muss das Formular zur Meldung eines Arbeitsunfalls ausfüllen und der Unfallversicherung schicken. Ein Unfall auf dem Weg von und zur Einsatzsatzstelle und während der Bildungstage gilt auch als Arbeitsunfall.
Die Freiwilligendienste Kultur und Bildung sind sogenannte Vollzeitdienste. Dabei wird generell von einer 40-Stunden-Woche und von 5 Arbeitstagen ausgegangen. Sollte in der Einrichtung der Standard für Vollzeit jedoch bei zum Beispiel 38 Stunden liegen, dürfen Freiwillige nicht schlechter gestellt sein.
In jeder Einrichtung gibt es ein Zeiterfassungssystem (Papierform, Excel-Tabelle oder elektronische Systeme). Dein*e Mentor*in informiert dich darüber. Der Kultur, Bildungs und Politikbereich neigen zu flexiblen Arbeitszeiten und projektbezogenen Überstunden. Auch wenn die Kolleg*innen vor Ort nicht zu sehr darauf achten, solltest du deine Zeiten dokumentieren und für Ausgleich sorgen.
Grundsätzlich leisten Freiwillige nach dem Gesetz (JFDG/BFDG) Hilfstätigkeiten. Das bedeutet, dass es eine Abgrenzung zu den Aufgaben und auch zu den Verantwortungen der hauptamtlichen Kolleg*innen gibt. Das bedeutet jedoch nicht, dass Freiwillige nur in weniger wichtigen Bereichen eingesetzt werden, also Kaffee kochen, Botengänge etc. In erster Linie hast du dich für einen Freiwilligendienst entschieden, bei dem gesellschaftliches Engagement im Mittelpunkt steht. Gemeinsam mit deinem*r Mentor*in legst du fest, welche Aufgaben zu deinem Verantwortungsbereich gehören.
Einmal im Jahr kommen wir zu dir in die Einrichtung. Im Rahmen unserer Einsatzstellenbesuche machen wir uns vor Ort ein Bild von deiner Arbeit und sprechen über deine Aufgaben und deine Erfahrungen.
Natürlich kannst du auch immer bei der LKJ Thüringen anrufen oder vorbeikommen, wenn dich etwas bedrückt oder du Konflikte in der Einsatzstelle hast, die du nicht mit deinem*r Mentor*in besprechen willst.
Mit dem Erfahrungsbericht möchten wir einen Eindruck erhalten, was du während deines Freiwilligendienstes bislang erlebt und gelernt hast. Gleichzeitig möchten wir dich dazu anstoßen, deine Erfahrungen auszuwerten und deine weiteren Ziele bis zum Ende des Jahres zu formulieren. Die LKJ Thüringen stellt dir einen Leitfaden für den Erfahrungsbericht im FSJ/BFD Kultur und FSJ/BFD Politik zur Verfügung.
Wenn du krank bist und nicht zur Arbeit kannst, musst du unverzüglich deiner Einsatzstelle telefonisch oder per E-Mail Bescheid sagen.
Spätestens am vierten Arbeitstag deiner Krankheit bzw. Dienstunfähigkeit musst du dich krank schreiben lassen. Es kann sein, dass in deiner Einsatzstelle andere Regeln gelten. Die Richtlinie der Einsatzstelle hat in diesem Fall Vorrang vor der Richtlinie der LKJ Thüringen. Zum Beispiel: Wenn Mitarbeitende der Einsatzstelle schon ab dem 1. Tag eine Krankschreibung vorlegen müssen, müssen Freiwillige dies auch tun.
Du musst den Zeitraum deiner Krankschreibung schriftlich per Mail an Nicole (n.reichmann(at)lkj-thueringen.de) schreiben. Unsere Buchhaltung kann die Krankschreiben digital abrufen und ansehen.
Solltest du während eines Seminars krank sein oder krank werden, ist es wichtig, dass du uns für jeden verpassten Seminartag eine Krankschreibung vorliegt.
In jeder Einsatzstelle gibt es eine Person, die für deine fachliche Anleitung und Unterstützung verantwortlich ist. Die oder der sogenannte Mentorin oder Mentor führt in den ersten Tagen ein Einführungsgespräch mit dir, um mit dir gemeinsam die Erwartungen an das Jahr abzugleichen und über persönliche Ziele zu sprechen. Auch die Zeit nach dem Freiwilligendienst, also die berufliche Orientierung, wird immer wieder Thema sein. Dein*e Mentor*in ist deine Ansprechperson vor Ort, die mit dir Aufgaben bespricht und auswertet, die aber auch ansprechbar ist, wenn du Schwierigkeiten oder Probleme hast.
Freiwillige können während des Freiwilligendienstes noch eine Nebentätigkeit ausführen. Bevor Freiwillige noch woanders arbeiten, müssen sie den Träger und die Einsatzstelle um Erlaubnis fragen und das entsprechende Formular zur Nebentätigkeit ausfüllen.
Außerdem darf es max. eine 520 €-Beschäftigung sein, also einen sog. Minijob. Da der Freiwilligendienst eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist, musst du Steuern bezahlen, wenn du mehr als 520 € im Monat dazu verdienst. Zu beachten ist außerdem die gesetzlich festgelegte maximale Arbeitszeit von 48 Wochenstunden.
Die Qualität in den Freiwilligendiensten Kultur und Bildung beruht vor allem auf dem Qualitätskonzept des Trägerverbunds (Rahmenkonzeption und Qualitätsstandards), das innerhalb des Trägerverbunds erarbeitet wurde und verabschiedet ist. Mit dem pädagogischen Rahmenkonzept werden die pädagogischen Zielstellungen für Freiwillige, Einsatzstellen und Träger transparent und die Bildungszusammenarbeit dieser Akteur*innen verbindlich. Die Zusammenarbeit zwischen Träger und Einsatzstellen ist in den Qualitätsstandards festgeschrieben.
Als Reflexionsgespräche werden im Freiwilligendienst Gespräche verstanden, in denen sich die Mentor*innen mit ihren Freiwilligen über ihre Zufriedenheit, Interessen und Ziele austauschen. Während des Freiwilligendienstes bietet sich ein Reflexionsgespräch zu Beginn, in der Mitte und zum Abschluss des Dienstes an.
In diesem Zusammenhang haben wir einen Fragenkatalog für Freiwillige zur Vorbereitung auf ein Reflexionsgespräch erarbeitet, der gern verwendet werden kann.
Schweigepflicht im Freiwilligendienst bedeutet, dass du über interne Angelegenheiten der Einsatzstelle strengstes Stillschweigen bewahren musst. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach dem Freiwilligendienst. Bei nicht Einhaltung können dir auch als Freiwillige*r rechtliche Konsequenzen drohen.
Alle Freiwilligen im FSJ Kultur, BFD Kultur und Bildung und FSJ Politik in Thüringen erhalten ein Taschengeld in Höhe von 350 € monatlich. Die LKJ Thüringen überweist das Taschengeld grundsätzlich zum Ende des laufenden Monats. Die LKJ kümmert sich auch um die Sozialversicherungsleistungen, also Kranken- Sozial- und Arbeitslosenversicherung.
Überstunden werden nicht bezahlt. Bei Überstunden bekommst du freie Stunden an anderen Tagen. Das heißt Freizeitausgleich.
Vertraglich stehen dir bei einem 12-monatigen Freiwilligendienst 30 Urlaubstage zu, berechnet auf eine 5-Tage-Woche. Der Urlaub wird in der Einsatzstelle beantragt. Während der Seminare kannst du keinen Urlaub nehmen.
Du darfst auch am Wochenende in der Einsatzstelle mitarbeiten, wenn es in der Einsatzstelle üblich ist, Wochenend-Dienst zu haben. Wichtig ist, dass du alle 14 Tage ein freies Wochenende haben sollst. Für den Wochenend-Dienst bekommen Freiwillige kein extra Geld.
Im ersten Monat des Freiwilligendienstes soll ein erstes Reflexionsgespräch mit deiner*m Mentor*in stattfinden, das klärt, welche Aufgabenbereiche und Tätigkeiten du übernimmst, an welchen Bildungstagen du Interesse hättest, ob du ein eigenes Projekt durchführen möchtest und wie die Einsatzstelle dich dabei unterstützen kann. Wichtig ist es, dass dabei deine Interessen, Wünsche und Erwartungen berücksichtigt werden. Die Ergebnisse des ersten Reflexionsgespräches werden in der persönlichen Zielvereinbarung festgehalten. Diese schickt ihr dann unterschrieben an die LKJ Thüringen.
Landesvereinigung
Kulturelle Jugendbildung
Thüringen e.V.
Anger 10
99084 Erfurt
Telefon: 0361 - 66 38 22 26
Fax: 0361 - 66 38 22 20
Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Thüringen e.V. | 2017